Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel auf Facebook
- Veranstalter des Gewinnspiels „#comprima40years“ ist die Maschinenfabrik Bernard Krone GmbH & Co. KG, Heinrich-Krone-Str. 10, 48480 Spelle, vertreten durch die Geschäftsführer Dr.-Ing. Josef Horstmann, Dipl.-Ing. Wolfgang Jung, Dr.-Ing. Uwe Hansult, Dipl.-Kfm. Martin Eying und Dr. Wolf van Lengerich. Online ist KRONE unter www.landmaschinen.krone.de zu finden.
- Das Gewinnspiel beginnt am 12.11.2017 und endet am 18.11.2017 um 23:59 Uhr. Die Auslosung findet am 20.11.2017 statt. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die rechtmäßig über einen Facebook-Account verfügen. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter der Maschinenfabrik Bernard Krone GmbH & Co. KG, sowie deren Angehörige.
- KRONE ist berechtigt, Teilnehmer ohne Ankündigung von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie falsche Personenangaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen, gegen Teilnahmeregelungen verstoßen oder durch rechtswidrige Handlungen auffallen. In diesen Fällen kann der Gewinn, bzw. die Teilnahme am Gewinnspiel aberkannt werden.
- KRONE behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder in Teilen abzubrechen, wenn nicht von KRONE zu vertretende Umstände dazu Anlass geben. Dies gilt z.B., wenn das Gewinnspiel nicht planmäßig ablaufen kann, wenn etwa technische bzw. rechtliche Gründe eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels verhindern.
- Die Teilnehmer übertragen durch das Zuschicken des Fotos jegliche Urheber- und Nutzungsrechte an KRONE. Die eingeschickten Fotos werden auf dem KRONE-Facebook-Profil mit dem Namen des Absenders veröffentlicht. Die Teilnehmer willigen ein, dass ihr Foto und ihr Name zu jederzeit auf dem KRONE-Facebook-Profil veröffentlicht werden dürfen. Fotos, die gegen den gesellschaftlichen Anstand und gute Sitten verstoßen, werden nicht berücksichtigt.
- Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt über den verwendeten Facebook-Account, die Gewinnausschüttung auf dem Postweg. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, nicht erfolgen kann. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. KRONE wird mit Aushändigung des Gewinns von sämtlichen Verpflichtungen aus der Gewinnspielaktion frei.
- Die Teilnahme am Gewinnspiel und die Gewinnchancen hängen in keiner Weise vom Kauf eines KRONE Produktes ab. Die Teilnahme ist nicht übertragbar.
- Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird nicht von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Bei Rückfragen senden Sie bitte eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns über Facebook.
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